Ambulanter Pflegedienst Ute Sam

06171 95168 -10

Ambulante Pflege zu Hause

Ambulante Pflege in sicheren Händen.
Sympathisch, Aufmerksam, Menschlich.

Ambulante Pflege in sicheren Händen.
Sympathisch, Aufmerksam, Menschlich.

Die häufigsten Fragen unserer Kunden

  • Kann ich meine Angehörigen kurzfristig bei Ihnen anmelden?

    Selbstverständlich sind wir bestrebt, nach vorheriger Absprache die häusliche Pflege kurzfristig von Ihnen zu übernehmen. Kontaktieren Sie uns dazu gerne.

  • Was müssen wir der Kranken- / Pflegekasse mitteilen?

    Sollen Sie Leistungen im Rahmen SGBV Häusliche Krankenpflege benötigen, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt unter Berücksichtigung der Häuslichen Krankenpflege Richtlinien eine Verordnung ausstellen. Dieses Formular reichen wir zur Kostenerstattung bei Ihrer Kasse ein. Gerne stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite.

    Haben Sie bereits einen Pflegegrad, wurden aber bislang von Ihren Angehörigen betreut im Rahmen SGBXI und erhielten Pflegegeld, so ist mit Beginn der Übernahme des ambulanten Pflegdienstes die Leistung bei der Pflegekasse auf Sach- bzw. Kombinationsleistung umzustellen. Formulare erhalten Sie bei Ihrer Zuständigen Pflegeversicherung.

    Haben Sie noch keine Einstufung in einen Pflegegrad erhalten, so können wir Ihnen gerne beratend und unterstützend bei der Ausstellung von Formularen und Meldung zur Seite stehen.

    Ich bin privat versichert, was gilt für mich?

    Wir haben eine Zulassung für alle gesetzlichen Versicherungen. Sind Sie privat versichert, so stellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zusammen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Leistungen und Kostenerstattungen direkt mit Ihrer privaten Kranken – bzw. Pflegeversicherung abklären müssen. Wir können keine Haftung für die Übernahme der Kosten garantieren, da Sie als Kostenträger in Vorleistung treten.

  • Betreuen Sie die Patienten auch nachts?

    Bitte kontaktieren Sie uns hierzu.

  • Kümmern Sie sich auch um den Haushalt?

    Sämtliche nachfolgend aufgeführte Leistungen der Haushaltsführung beziehen sich auf die Person des Pflegebedürftigen und seine unmittelbare Lebensumgebung.

    Im Rahmen der Pflegesachleistung SGBXI führen wir folgende Hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus:

    • Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs
    • Kochen, einschliesslich der Vor- und Zubereitung der Bestandteile der Mahlzeiten
    • Reinigen und Aufräumen der Wohnung
    • - Tisch decken / abräumen / abwischen
    • - Spülen, einschließlich Reingung des Spülbereiches
    • - Spülmaschine nutzen
    • - Staub wischen (ohne auf die Leiter zu steigen)
    • - Böden wischen
    • - Staubsaugen
    • - Bett beziehen
    • - Müll entsorgen
    • Wechsel und Waschen der Kleidung
    • - Wäsche waschen, aufhängen, trocknen, falten, wegräumen
    • - Pflege der Wäsche / Kleidung

    Tätigkeiten, die nicht von uns ausgeführt werden, sind:

    • Arbeiten, bei denen eine Leiter notwendig ist wie beispielweise Glühbirnen wechseln, Schränke auswischen, Gardinen aufhängen etc.
    • Putzen von Treppenhäusern und Balkonen
    • Gartenarbeiten jeglicher Art
    • Fenster putzen
    • keine groben Putzarbeiten

    Sollten Ihrerseits Fragen offen sein. Kontaktieren Sie uns bitte hierzu.

  • Gibt es einen Notfalldienst?

    In Pflegerischen Notfällen sind wir unter unserer 24h Erreichbarkeit für Sie da. In medizinischen Notfällen wählen Sie bitte die Ihnen bekannten Notrufnummern.

  • Können Sie uns medizinisch beraten?

    Unsere examinierten Fachkräfte beraten Sie gerne. In Abstimmung mit Ihren Ärzten erstellen wir Ihnen einen adäquaten Behandlungsvorschlag.